Norddeutscher FEAM - Fonds für Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen
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Der Norddeutsche FEAM

Der Norddeutsche Fonds für Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen wurde in Absprache mit der Bezirksregierung Lüneburg und verschiedenen Fachbehörden zur Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen, die sich nach ausgleichpflichtigen Eingriffen nach Niedersächsischem Naturschutzgesetz und Niedersächsischen Forstgesetz ergeben, als Geschäftsbereich des Vereins "Klimaschutz durch Wald e.V.", vor acht Jahren gegründet und jetzt in eine GmbH umgewandelt.

Gegen Zahlung eines ausgehandelten Betrages an den Fonds kann der Kompensationspflichtige seine Verpflichtung per Vertrag an die Firma "Norddeutschen FEAM GmbH" übertragen. Diese übernimmt die Gewährleistung, dass die entsprechenden Maßnahmen innerhalb eines von der GmbH verwalteten Flächenpools im Bereich der jeweils zuständigen Verwaltungsebene umgesetzt werden. Sie bietet ebenfalls Kommunen und Firmen an, einen eigens für sie eingerichteten Flächenpool für zukünftige Maßnahmen einzurichten. Ein solcher Flächenpool wurde beispielsweise von uns vor drei Jahren erstmalig für den Heide-Park Soltau eingerichtet.

Mit Inkrafttreten des novellierten Bauplanungsrechtes vom 01.01.1998 muss die Kompensation nun nicht mehr in unmittelbarer Nähe des Eingriffs erfolgen. Gemeinden können sogar außerhalb des eigenen Gemeindegebietes Kompensationsmaßnahmen durchführen, soweit die Flächen dafür geeignet sind.

So besteht die Möglichkeit, dass vor der Aufstellung von Bebauungsplänen ausgedehntere Projekte der Landschaftsplanung- und gestaltung konzipiert und umgesetzt werden können. Diese neuen gesetzlichen Möglichkeiten bieten Chancen aber fordern auch sehr viel Kreativität, die der Norddeutsche FEAM seit mehreren Jahren schon bewiesen hat.

Zur Umsetzung dieser neuen Möglichkeiten wurden bzw. werden Pools mit verschiedenen Schwerpunkten gebildet :

  1. Erstaufforstung ehemalieger landwirtschaftlicher Flächen
  2. Umbau von Nadelholz in Laubmischwald
  3. Ökologische Aufwertungen von Waldbeständen
  4. Sonderflächen (Berücksichtigung spezieller Naturschutzoptionen)
    Zu den Sonderflächen zählen wir:
    • Streuobstwiesen
    • landwirtschaftliche Flächen, die als Sukzessionsflächen aus der Bewirtschaftung genommen werden können
    • Waldflächen, die nach Bedarf umgestaltet und anschließend für immer aus der Bewirtschaftung genommen werden können. (Ca. 100 Hektar stehen uns dafür in einem Stück für Großprojekte im Landkreis Soltau Fallingbostel zur Verfügung!)

Vorteile unseres Fonds

  • Kostengünstige Lösung, da durch die Nutzung eines Flächenpools ein Flächenkauf nicht notwendig wird.
  • Der Zeitraum des Planungsverfahrens verkürzt sich, da ein Flächenpool in ausreichender Größe vorhanden ist.
  • Investoren haben über eine einmalige Zahlung hinaus keine weiteren Verpflichtungen hinsichtlich der Unterhaltung und Pflege der Ersatzflächen.Über den Vertragspreis hinaus entstehen keine weiteren Kosten.
  • Durch Nutzung eines Flächenpools lassen sich auch sinnvolle, großflächige Maßnahmen umsetzen.
  • Durch hoch qualifizierte Mitarbeiter und Berater ist eine fachgerechte und qualitativ hochwertige Umsetzung der Maßnahmen gewährleistet.
  • Alle Maßnahmen werden im Einvernehmen mit den zuständigen Behörden umgesetzt und regelmäßig kontrolliert. Für die Durchführung von Pflege- und eventuell anfallenden Nachbesserungsarbeiten werden Rücklagen gebildet.

Für Träger baulicher Maßnahmen, die nach Eingriffen in Landschaft und Natur ausgleichspflichtig sind, wird die Möglichkeit geschaffen, die entsprechenden Kompensationsmaßnahmen per Vertrag gegen eine frei ausgehandelte, einmalige Zahlung an den Fonds abzutreten. Der Fonds übernimmt somit per Vertrag die Verpflichtung, dass eine entsprechende Ersatz- oder Ausgleichsmaßnahme durchgeführt wird.

Mit den Grundstückseigentümern, die ihre Flächen für eine Kompensationsmaßnahme zur Verfügung stellen, werden Gestattungsverträge abgeschlossen. Auch Grundbuchsicherungen können angeboten werden. Stehen nicht genügend Flächen zur Pacht zur Verfügung, kann auch ein Flächenkauf zur Umsetzung der Maßnahmen durch den Norddeutschen FEAM erfolgen.

Die Maßnahmen beinhalten die Pflanzung von Laubbäumen geeigneter Herkünfte nach Vorgabe der Planung (in der Regel 2.500-3.000 Pflanzen pro Hektar Unterbau und 6.000-8.000 Pflanzen pro Hektar Erstaufforstung) sowie die Gewährleistung zur Pflege der Kultur nach vertraglicher festgelegter Vereinbarung.

Zu allen Maßnahmen und zum aktuellen Zustand der Flächen kann nach Bedarf eine Dokumentation angefertigt und ausgehändigt werden.

Eine aktuelle Liste der Poolflächen, deren Lage und Kosten kann bei uns jederzeit abgefragt werden.











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